Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.07.1960

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58   

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BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58 (https://dejure.org/1960,131)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1960 - V C 420.58 (https://dejure.org/1960,131)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1960 - V C 420.58 (https://dejure.org/1960,131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 42
  • NJW 1960, 2307
  • MDR 1960, 954
  • DVBl 1960, 930
  • DVBl 1960, 935
  • DÖV 1961, 467
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.06.1956 - V C 42.54

    Entschädigung für die Requisition von Grundstücken in der ehemaligen britischen

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58
    Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil von 20. Juni 1956 (BVerwGE 4, 6) die Verwaltungsgerichte lediglich zur Entscheidung über den Aufopferungsanspruch besonderer Art für zuständig gehalten.

    In Übereinstimmung mit dem Schrifttum und der Rechtsprechung hat deshalb auch der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 20. Juni 1956 (BVerwGE 4, 6) und in der Folgezeit ständig angenommen, daß die Feststellungsbescheide der hierfür zuständigen deutschen Ämter in der britischen Zone echte Verwaltungsakte sind und deshalb nach Art. 19 Abs. 4 GG und § 25 Abs. 1 der Verordnung der Militärregierung Deutschland - Britisches Kontrollgebiet - Nr. 165 (VOBl. BZ. 1948 S. 263 oder ABl. Brit. MilReg. 1948 S. 799) - MRVO Nr. 165 - vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden können.

  • BVerwG, 17.04.1958 - II C 163.57

    Begründung eines Bescheides - Bewilligung eines Armenrechts - Allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58
    Die Berufung des Klägers auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 7, 12 (14) [BVerwG 17.04.1958 - II C 163/57] zur Stützung seiner gegenteiligen Ansicht geht fehl.
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58
    Abgesehen hiervon hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 12, 52 (57) [BGH 22.12.1953 - V ZR 6/51] bereits entschieden, daß die Eingriffe der Besatzungsmacht keine Enteignung und - was aus der Entscheidung auch zu folgern ist - keine enteignungsgleichen Eingriffe seien.
  • BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52

    Requisitionsansprüche. Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58
    Für eine Verweisung sei kein Raum - so hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 13, 145) entschieden -, wenn bei mehrfacher rechtlich und tatsächlich selbständiger Begründung des einen Klageanspruchs der ordentliche Rechtsweg für einen der Klagegründe zulässig ist.
  • BVerwG, 28.05.1958 - V C 216.54
    Auszug aus BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58
    Daß das Völkerrecht und der Aufopferungsanspruch besonderer Art als Rechtsgrundlagen für den erhobenen Anspruch nicht in Betracht kommen, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 1958 (BVerwGE 8, 4) entschieden; er hat daran auch in späteren Entscheidungen festgehalten.
  • BVerwG, 25.05.1960 - V C 64.56
    Auszug aus BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58
    Der Begriff der angemessenen Entschädigung umfaßt nämlich insbesondere nicht den entgangenen Gewinn, auf den der Kläger im Rechtsstreit in der Hauptsache abhebt (vgl. Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 64.56 -).
  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 179.54

    Verbindlichkeit der Erklärung der Gültigkeit oder Nichtigkeit eines Urteils eines

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58
    Es besteht daher auch jetzt nach Erlangung der Souveränität keine Befugnis deutscher Stellen, die insoweit getroffenen Maßnahmen zu ändern (vgl. dazu auch Urteil vom 28. November 1958 - BVerwG (V C 223.55)/(V C 179.54) - [DÖV 1959 S. 511 = MDR 1959 S. 690]).
  • SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    Die Kammer verweist insoweit auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 4/15 R, juris, in denen das Gericht die zwischen den Beteiligten streitigen Fragen im Sinne des vom Beklagten vertretenen Standpunkts geklärt hat (zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere gerichtliche Entscheidungen: BSG, Beschluss vom 25.11.1998 - B 6 KA 51/98 B; BVerwG, Urteil vom 8.11.2001 - 4 C 18/00, juris Rn 29, zu den Beteiligten bekannten Entscheidungen; BVerwG, Beschluss vom 3.4.1990 - 9 CB 5/90, juris Rn 6: Die Verweisung in einem Urteil oder Beschluss auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Beteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück, ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser Feststellungen oder Erwägungen im Urteil oder Beschluss; BVerwG, Urteil vom 29.6.1960 - V C 420.58, juris Rn 14, zu nicht veröffentlichten Entscheidungen des Gerichts, die zwischen anderen Beteiligten ergangenen sind [Beschaffung der zitierten, nicht veröffentlichten Entscheidungen bereitet keine größeren Unannehmlichkeiten als die Beschaffung von Gesetzestexten zur Unterrichtung über die Rechtslage]; zur Zulässigkeit der Verweisung auf den schriftsätzlichen Vortrag eines Beteiligten, dem das Gericht folgt: BVerwG, Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08, juris Rn 9, 11 f; BSG, Urteil vom 23.5.2000 - B 1 KR 9/00 R, juris Rn 22, zu schriftlichen Unterlagen, die das Gericht durch Bezugnahme zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat).

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60

    Rechtsmittel

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem Urteil vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 420.58 - (DVBl. 1960, 935) entschieden hat, ist eine Bezugnahme auf die Begründung anderer, den Parteien zugänglicher Urteile zulässig, wenn sich aus der Begründung des in Bezug genommenen Urteils eindeutig ergibt, wie das Gericht seine Entscheidung begründet hat.
  • SG Halle, 07.11.2022 - S 25 KR 241/22

    Beitragsbemessung eines als hauptberuflich Selbständiger freiwillig

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • SG Halle, 11.01.2019 - S 25 KR 327/16

    Voraussetzungen der Genehmigungsfiktion eines vom Versicherten gegenüber dessen

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • SG Halle, 21.02.2018 - S 25 KR 209/14

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs des Versicherten für eine

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • BVerwG, 28.01.1972 - II CB 30.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Befähigung zum

    Da es genügt, wenn die die Entscheidung tragenden Gründe kurz und sachlich dargelegt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 420.58 - [DVBl. 1960, 935] und vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 119.60 -), hätte die Revision, um die Voraussetzungen des § 133 Nr. 5 VwGO darzutun, darlegen müssen, daß sogar die soeben wiedergegebenen, die Ablehnung der Beiladung tragenden Gründe wesentliche Lücken aufweisen.
  • BVerwG, 24.05.1967 - V C 197.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, war den deutschen Stellen auf Grund der Nr. 4 der Anweisungen an die Kreiskriegsschädenfeststellungsbehörden der Finanztechnischen Anweisung Nr. 53 - FTA 53 - nur die Festsetzung der Höhe der Entschädigung zu eigener Verantwortung übertragen worden (vgl. Urteile vom 20. Juni 1956 [BVerwGE 4, 6] und 29. Juni 1960 - BVerwG V C 420.58 -).
  • BVerwG, 07.11.1962 - V C 124.62

    Bedeutung von aufgehobenen besatzungsrechtlichen Vorschriften - Ermittlung der

    Ob die Requisitionsvergütung im vorliegenden Falle nach den in der französischen Zone geltenden Requisitionsvorschriften grundsätzlich versagt werden durfte, kann sonach von den Verwaltungsgerichten nicht geprüft werden (Urteil des erkennenden Senats vom 29. Juni 1960 [BVerwGE 11, 42]).
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 81.61

    Ausgleichung von Schäden infolge der Beschlagnahme von Vermögen gemäß Gesetz Nr.

    Eine Requisition ist ordnungsgemäß, wenn sie den besatzungsrechtlichen Vorschriften entspricht, also das vorgesehene Formblatt ausgestellt worden ist, oder wenn die Besatzungsmacht wenigstens die Zahlung einer Vergütung genehmigt hat (Haupt-Mey-Obert "Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden" § 3 Anm. 19;Urteil vom 5. Mai 1961 - BVerwG V C 94/95.60 -;Urteil vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 420.58 -).
  • BVerwG, 05.05.1961 - V C 94.60

    Entschädigung für die Inanspruchnahme von Besatzungsleistungen - Abgeltung von

    Entscheidungen über Requisitionsentschädigungen in der französischen Zone können vor den Verwaltungsgerichten nicht angefochten werden (Urteil vom 29. Juni 1960 [BVerwGE 11, 42 [BVerwG 29.06.1960 - V C 420/58]]), und die nur im Lande Berlin geltenden besatzungsrechtlichen Vorschriften sind irrevisibel (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 14. November 1955 [BVerwGE 2, 319]).
  • BGH, 08.11.1966 - VI ZR 40/65
  • BVerwG, 28.11.1962 - V C 127.62

    Anforderungen an das Vorliegen eines Besatzungsschadens - Umfang des Begriffs

  • BVerwG, 05.06.1968 - V C 79.67

    Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht - Anspruch auf

  • BVerwG, 03.01.1966 - V B 118.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

  • BVerwG, 22.02.1962 - V B 71.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.11.1968 - VII CB 42.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.06.1961 - V B 31.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.05.1961 - V C 133.60

    Entschädigung nach § 26 Abgeordnetengesetz (AbgG) bei Entstehen eines

  • BVerwG, 26.09.1960 - V B 100.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.12.1968 - VII CB 129.66

    Tätigkeit als Lehrkraft an einem staatlich anerkannten Privatschulgymnasium auf

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.1960 - V C 18.59   

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https://dejure.org/1960,441
BVerwG, 13.07.1960 - V C 18.59 (https://dejure.org/1960,441)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1960 - V C 18.59 (https://dejure.org/1960,441)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1960 - V C 18.59 (https://dejure.org/1960,441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 24 Abgeltungsgesetz (AbgG) bei Beruhen der Entscheidung einer Besatzungsdienststelle auf unrichtiger Rechtsanwendung oder unzutreffender Beweiswürdigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 77
  • NJW 1960, 2306
  • MDR 1960, 952
  • DVBl 1960, 935
  • DÖV 1960, 756
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.01.1960 - V C 130.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1960 - V C 18.59
    Die von den Vorinstanzen zum Begriff dar unrichtigen Rechtsanwendung geäußerte Rechtsansicht entspricht zudem der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - [MDR 1960 S. 308]).

    Muß diese Frage bejaht werden, so ist der Fall nicht nach altem Recht nunmehr richtig zu entscheiden, sondern es wird der sonst durch § 22 Nr. 1 AbgG versperrte Weg frei zur Anwendung der in § 24 Abs. 4 erwähnten Vorschriften des Abgeltungsgesetzes (Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 130.58 - [MDR 1960 S. 308]).

  • BVerwG, 25.02.1959 - V C 140.56
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1960 - V C 18.59
    Überdies hat der Senat entschieden, daß auch schon nach der FTA Nr. 99 ein Schmerzensgeld verlangt werden konnte (Urteil vom 25. Februar 1959 [BVerwGE 8, 180 [BVerwG 25.02.1959 - V C 140/56]]).
  • BVerwG, 10.01.1962 - V C 45.61

    Anforderungen an die Durchsetzung eines Entschädigungsanspruchs gegen eine

    Daß eine solche einschränkende Auslegung des § 24 Abs. 1 AbgG unzutreffend ist, hat der Senat bereits eingehend in seinem Urteil vom 13. Juli 1960 (BVerwGE 11, 77 [78 ff.]) dargelegt.

    Insbesondere die "Grundvorschriften" des 1. Abschnitts(Urteil vom 23. November 1960 - BVerwG V C 163.59 - [Buchholz BVerwG, 409.2 AbgG § 3 Nr. 5; NJW 61, 1038]) und die "Gemeinsamen Vorschriften" des 4. Abschnitts (Urteil vom 13. Juli 1960 [BVerwGE 11, 77]) gelten auch für § 24 AbgG.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2004 - 11 S 1448/03

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis - Abschiebungs- und Ausreisehindernis

    Dies gilt auch dann, wenn auf einen Asylfolgeantrag hin, weil die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Asylverfahrens nach § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht vorliegen, kein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.9.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16; Beschluss v. 23.11.1999 - 9 C 3.99 -, NVwZ 2000, 941, Urteil v. 21.3.2000 - 9 C 41.99 -, BVerwGE 11, 77; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 20.7.1999 - A 9 S 96/99 - [Juris]; Urteil v. 10.7.2002 - 13 S 1871/01 -, EZAR 043 Nr. 55; Urteil v. 15.5.2003 - 13 S 1113/02 -, VBlBW 2003, 486, Urteil v. 21.6.2004 - 11 S 770/04 - [Juris]).
  • BVerwG, 05.05.1965 - V C 107.63

    Entschädigung wegen eines Besatzungsschadens (hier: Beschlagnahme eines Gebäudes

    Ebenso hat sich der erkennende Senat in dem Urteil vom 13. Juli 1960 - BVerwGE 11, 77 [BVerwG 13.07.1960 - V C 18/59] - gegen eine einschränkende Auslegung des in Absatz 1 stehenden Bedingungssatzes gewandt, daß er gelesen wird: "wenn und soweit ...", und klargestellt, daß - abgesehen von den Grenzen, die sich aus den gesetzlichen Merkmalen ergeben - nur der Absatz 4 eine Einschränkung enthält, indem er nur bestimmte Vorschriften des Zweiten Abschnitts für sinngemäß anwendbar erklärt.

    Daß hierin keine bloß am Wortlaut haftende Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift zu sehen ist, sondern daß sie auch ihrem Sinn und Zweck entspricht, ist in dem erwähnten Urteil BVerwGE 11, 77 [BVerwG 13.07.1960 - V C 18/59] näher dargelegt.

  • VG Stuttgart, 03.07.2006 - A 11 K 497/06

    Zugänglichkeit der notwendigen medizinischen Behandlung im Kosovo

    Der Betroffene hat deshalb einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, ob das Verfahren wieder aufgegriffen wird oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.2000, BVerwGE 11, 77 = NVwZ 2000, 940; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.02.2000 - A 6 S 675/99 -).
  • BVerwG, 22.09.1965 - V B 97.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Besatzungsschaden durch

    Möglicherweise weicht das Berufungsurteil von dem Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1960 - BVerwGE 11, 77 - ab.
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.64

    Zuständigkeit von Dienststellen einer Besatzungsmacht - Ersatz des

    Die einschlägigen Vorschriften der anderen Abschnitte sind im Rahmen des § 24 AbgG dagegen zu berücksichtigen (Urteil vom 13. Juli 1960 - BVerwGE 11, 77 - und Urteil vom 23. November 1960 - Buchholz BVerwG 409.2, § 3 AbgG Nr. 5 -).
  • VG Braunschweig, 23.09.2016 - 8 A 198/15
    Der Betroffene hat deshalb einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, ob das Verfahren wieder aufgegriffen wird oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2000, BVerwGE 11, 77 = NVwZ 2000, 940 ; VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 29.02.2000 - A 6 S 675/99 -).
  • VG Braunschweig, 13.03.2014 - 8 A 299/12
    Der Betroffene hat deshalb einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, ob das Verfahren wieder aufgegriffen wird oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2000, BVerwGE 11, 77 = NVwZ 2000, 940 ; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.02,2000 - A 6 S 675/99 -).
  • VG Braunschweig, 02.07.2007 - 8 A 410/06

    Aserbaidschan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Der Betroffene hat deshalb einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, ob das Verfahren wieder aufgegriffen wird oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2000, BVerwGE 11, 77 = NVwZ 2000, 940 ; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.02.2000 - A 6 S 675/99 -).
  • VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 81/10
    Der Betroffene hat deshalb einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, ob das Verfahren wieder aufgegriffen wird oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2000, BVerwGE 11, 77 = NVwZ 2000, 940 ; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.02.2000 - A 6 S 675/99 -).
  • VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 139/10
  • VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 1/10
  • VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 130/10
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